KOSTENÜBERNAHME & Abrechnung
Gesetzliche Krankenversicherungen (GKV)
Im Rahmen der gesetzlichen Krankenkasse werden psychotherapeutische Leistungen übernommen.
Private Krankenversicherungen (PKV) & Beihilfe
Private Krankenversicherungen übernehmen die Kosten für Psychotherapie je nach Bedarf ganz oder teilweise.
Vor Beginn der Psychotherapie sprechen Sie bitte mit ihrer privaten Krankenkasse.
Bei Beamt:innen beteiligt sich im Regelfall zusätzlich die Beihilfe an den Behandlungskosten.
Bundeswehr & Heilfürsorge
Soldaten sowie Angehörige der Bundespolizei haben im Rahmen der Heilfürsorge Anspruch auf psychotherapeutische Leistungen.
In der Regel werden dafür benötigt:
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Überweisung durch den Truppenarzt/Polizeiarzt
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Kostenübernahmeerklärung
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bei Bundeswehrangehörigen der Vordruck San/BW/0218
Selbstzahlende
Psychotherapeutische Leistungen können auch unabhängig von den gesetzlichen Krankenkasse selbstständig finanziert werden. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeut:innen (GOP)
Vorteile für Selbstzahlende:
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sofortiger Beginn ohne Wartezeiten
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Diskretion ohne Krankenkassenakte
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Flexibilität bei der Therapeutenwahl
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