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Hintergrund Sven Krüger - Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie

KOSTENÜBERNAHME & Abrechnung

Gesetzliche Krankenversicherungen (GKV)

Im Rahmen der gesetzlichen Krankenkasse werden psychotherapeutische Leistungen übernommen.

Private Krankenversicherungen (PKV) & Beihilfe

Private Krankenversicherungen übernehmen die Kosten für Psychotherapie je nach Bedarf ganz oder teilweise.

Vor Beginn der Psychotherapie sprechen Sie bitte mit ihrer privaten Krankenkasse.

Bei Beamt:innen beteiligt sich im Regelfall zusätzlich die Beihilfe an den Behandlungskosten.

Bundeswehr & Heilfürsorge

Soldaten sowie Angehörige der Bundespolizei haben im Rahmen der Heilfürsorge Anspruch auf psychotherapeutische Leistungen.

In der Regel werden dafür benötigt:

  • Überweisung durch den Truppenarzt/Polizeiarzt

  • Kostenübernahmeerklärung

  • bei Bundeswehrangehörigen der Vordruck San/BW/0218
     

Selbstzahlende

Psychotherapeutische Leistungen können auch unabhängig von den gesetzlichen Krankenkasse selbstständig finanziert werden. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeut:innen (GOP)

Vorteile für Selbstzahlende:

  • ​sofortiger Beginn ohne Wartezeiten

  • Diskretion ohne Krankenkassenakte

  • Flexibilität bei der Therapeutenwahl

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